Werde Teil vom Cannabis Social Club in Neuss

Tauche ein in unser Abenteuer als Cannabis-Liebhaber und entdecke die Welt des Cannabis, unserer Cannabisclub-Gemeinschaft und Anbauvereinigung. In unserem cannabis-social-club-neuss vereinen wir Leidenschaft und Fachwissen für ein einzigartiges Erlebnis


Bei uns findest du eine professionelle Cannabis-Anbauvereinigung in Neuss, die sich an Menschen ab 18 Jahren richtet.

Warum uns wählen? Hier sind drei Gründe:

1) Wir bieten hochwertige Produkte aus eigenem Anbau. 

2) Unser Club fördert einen verantwortungsvollen und legalen Umgang mit Cannabis.

3) In unserem Netzwerk kannst du Gleichgesinnte treffen und dich über verschiedene Cannabissorten austauschen.


Wir sind einer der ersten Cannabis Social Clubs in Neuss, eine Gemeinschaft, die sich für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis einsetzt. Wir laden Sie herzlich dazu ein, Mitglied in unserem Cannabis Social Club Neuss zu werden. Genießen Sie alle Vorzüge unseres Hauses. Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen zur aktuellen Gesetzeslage, Änderungen, erlaubte und unerlaubte Handlungen und vieles mehr.

Unsere Gründungsmitglieder und Vereinsvorstände stammen alle aus dem Neusser Umland. Weitere Mitglieder heißen wir derzeit noch willkommen. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.

Mitglied werden

Sorten im Verein:

Indica

Sativa

Indica dominant

Sativa dominant

Wir heißen alle Personen ab 18 Jahren herzlich willkommen, die unserem Cannabis Social Club beitreten möchten. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, alles aus einer Hand zu erhalten und von exklusiven Angeboten zu profitieren.
Wir heben uns durch viel Erfahrung und ein großes Netzwerk deutlich von anderen ab. Bei uns legen wir großen Wert auf reine, unbelastete und perfekte Qualität der Pflanzen.
Ihre Pflanzen sind bei uns in besten Händen.
Werde jetzt Mitglied und genieße die Vielfalt an Möglichkeiten, die unser Club in Neuss bietet. Wir freuen uns darauf, Sie willkommen zu heißen!

Cannabisgesetz (CanG)


Legalisierung von Cannabis-Konsum für Erwachsene: Im öffentlichen Raum ist der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigengebrauch erlaubt.

Der Besitz von bis zu 50 Gramm trockenen Blüten ist legal.

Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden.

Ab 60 Gramm Trockenblüten wird es strafbar. Weitere Details sind in Paragraph 3 des Gesetzes beschrieben.

Sogenannte Cannabis Social Clubs dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen abgeben.

Die Menge ist auf 25 Gramm pro Tag und insgesamt 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für junge Erwachsene bis 21 Jahre beträgt die monatliche Menge jedoch nur 30 Gramm. Die kontrollierte Abgabe soll voraussichtlich im Juli starten.

Diese Clubs sind rechtlich eingetragene Vereine (e.V.) und arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie dürfen maximal 500 Mitglieder haben und in den Clubs ist der Konsum von Cannabis nicht gestattet.

Des Weiteren müssen sie einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen.

Genauso wie beispielsweise Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten, bleiben weiterhin verboten.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Verein als Abgabeverein fungiert und der Konsum im Club nicht gestattet ist.

Wir setzen uns unentwegt dafür ein, die aktuelle Gesetzeslage im Verein

umzusetzen, ohne Ausnahme und informieren Sie stets über alle Neuigkeiten

Der Mitgliedschaftsbeitrag des Vereins

mtl. Mitgliedsbeitrag ab dem 01.07.2024 für

           79,00 EUR

Um sich einen der begehrten Plätze zu sichern, erheben wir eine Anmeldegebühr in Höhe von 89€.

Diese ist sofort nach der Anmeldung zu entrichten.

Dafür erlässt Ihnen der Verein den 12 ten Monatsbeitrag.

Ab dem 01.07.2024 erheben wir dann den ersten mtl. Beitrag in Höhe von 79€.

Die Angaben sind ohne Gewähr.
Nach der Gründungsphase können sich die Preise noch verändern.

Diese dient der Platzsicherung und der Vorarbeit, damit wir Ihnen pünktlich zum Start der 2. Säule des CanG die zugesagten   50/30 Gramm pro Monat liefern können.


Um den Cannabistourismus zu unterbinden, schreibt die Bundesregierung eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Diese Kündigungsfrist und die Einhaltung der Kündigungsfrist sind Pflicht

Verboten ist:

der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

in Schulen und in deren Sichtweite,

auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,

in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

und innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen

und in deren Sichtweite.

Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der Anbauvereinigungen.


Frühintervention/ Jugendarbeit:

wir nehmen nur Mitglieder ab 21 Jahren auf.

Wenn es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen gibt, muss die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde den zuständigen örtlichen Träger informieren.

Ziel ist es, die öffentliche Jugendhilfe zu informieren und die für die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten zu übermitteln. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung können insbesondere bei

Hinweisen auf riskantes Konsumverhalten vorliegen, wobei das Alter der minderjährigen Person besonders berücksichtigt werden sollte. Es gilt § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz entsprechend.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen. Dabei ist die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.


Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige stellt weiterhin eine Straftat dar und wird von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt.

Wer Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, hat diese sowie Cannabis und Cannabissamen konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.

Wenn Personensorgeberechtigte gegen das Verbot der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche verstoßen, können schon heute unter bestimmten Bedingungen familiengerichtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden. Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen kein Zutritt zu Räumen von Anbauvereinigungen gewährt werden. Dort gilt eine strikte Alterskontrolle.

Wenn wir feststellen, dass Mitglieder unseres Vereins nicht mehr tragbar sind oder psychisch nicht mit unserer Vereinsphilosophie übereinstimmen, werden wir dem Mitglied nach einer Vorstandssitzung kündigen.

Wissenswertes

Cannabis im Straßenverkehr

Bislang liegt der Grenzwert für Cannabis im Staßenverkehr bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer damit beim Autofahren erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Mit der Legalisierung von Konsum und Produktion von Cannabis ändern sich auch Regeln im Straßenverkehr, doch großflächige Kontrollen soll es nicht geben.

Der Wert war lange Zeit umstritten, da damit nur eine Aussage über die Nachweisbarkeit von Cannabis-Konsum getroffen wurde, nicht über die Fahrtüchtigkeit.

Nun hat eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertengruppe empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum anzuheben. Der neue Wert liege noch "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", so die Empfehlung.

Datenschutz


Allgemeines

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.


Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
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Datenschutzerklärung

1. Allgemeine Hinweise

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

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Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Der cannabis-social-club-neuss (e.V)


E-Mail: info@cannabis-social-club-neuss.de 


Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir sind rechtlich nicht verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.


Widerspruch gegen Werbe-Mails

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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an die verantwortliche Stelle wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.


Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

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2. Datenerfassung auf unserer Website

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